Start Bildungsscheck nutzen

Wir weisen Sie als Interessent an einem Team.F Seminar auf die Möglichkeit der Nutzung von Bildungsschecks hin


Da die Beantragung von Bildungsschecks Ländersache ist, muss jeder Antragsteller sich in seinem Bundesland nach den Voraussetzungen erkundigen. Beispielhaft für NRW unter: www.bildungsscheck.nrw.de

Team.F hat schon einige Anträge erfolgreich im bearbeitet. Bei Rückfragen  können sich die Interessenten  an uns wenden. Bitte kontaktieren Sie uns unter 02351-6789976 oder schreiben sie eine mail.

Außerdem gibt es auf Länder / kommunaler  Ebene individuelle Förderprogramme z. B. in Baden-Württemberg: http://www.sozialministerium-bw.de/de/Leistungen_fuer_Familien/82124.html die auch für unsere Erziehungsseminare gelten.


Ein Beispiel zur Beantragung des Bildungsschecks für NRW

5 Schritte zu Ihrem Bildungsscheck

 

1. Prüfen Sie, ob Sie förderungsberechtigt sind

Sie sind Arbeitnehmer/in in einem Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern.
- sind geringfügig beschäftigt oder Mini-Jobber.
- sind mit Zeitvertrag beschäftigt.
- sind Beschäftigte/Beschäftigter im Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit.
- helfen im Unternehmen Ihrer Familie mit.
- sind beschäftigt, wissen aber bereits während der Beantragung des Bildungsschecks, dass Sie in Kürze arbeitslos werden.
- Sie wohnen selbst nicht in NRW, arbeiten aber in einem kleinen oder mittleren Betrieb in NRW.

2. Welche Weiterbildungen werden gefördert?

- Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen.
- Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen.
  (z. B. Maschinenbedienung oder Kurse, die der Erholung dienen)

3. Lassen Sie sich beraten

Bedingung für die Ausgabe eines Bildungsschecks ist die Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungs-Beratungsstelle. Die Teilnahme an dieser Beratung ist für Sie kostenlos, muss jedoch zwingend VOR Beginn der Weiterbildung durchgeführt werden. Eine Liste aller Beratungsstellen finden Sie hier:

4. Anmeldung zum Seminar mit Bildungscheck

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, stellt Ihnen die Beratungsstelle den Bildungsscheck aus. (Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 50% der Kurskosten bis maximal 500 Euro. Den anderen Teil der Kurskosten zahlen Sie, der Bildungsscheck-Empfänger.) Anschließend melden Sie sich mit dem Bildungscheck bei uns an. Den Bildungsscheck schicken Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung an uns (Team.F, Honseler Bruch 30, 58580 Lüdenscheid). Nachdem Sie Ihren Anteil gezahlt haben, reichen wir die entsprechenden Unterlagen bei Ihrer Beratungsstelle ein und erhalten den Restbetrag.

5. Seien Sie schnell!

Leider haben Sie vom Gesetzgeber aus keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt des Bildungsschecks. Die Schecks werden so lange vergeben, bis die Mittel aufgebraucht sind. Lassen Sie sich daher diese Chance nicht entgehen und melden Sie sich schnellstmöglich bei uns an!

 

 

 
 

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